Die neue EU-Verordnung zur Verpackung wirft bei vielen Unternehmen Fragen auf.
Als EPAL-Palettenhersteller möchten wir unsere Kunden frühzeitig informieren – und
zugleich zeigen: Für den Versand mit Paletten ergeben sich weiterhin praktikable und
sichere Lösungen.
1. Was ist die PPWR?
Die EU-Verordnung Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) soll
Verpackungsabfälle reduzieren, Recycling stärken und Mehrwegsysteme fördern.
Verpackungen müssen künftig recyclingfähig sein und – wo möglich – mehrfach
verwendet werden.
2. Warum betrifft das den Versand mit Paletten?
Auch B2B-Transportverpackungen wie Paletten, Kisten oder Container fallen unter
die PPWR. Unternehmen müssen künftig stärker nachweisen können, wie
Verpackungen eingesetzt, zurückgeführt und wiederverwendet werden.
3. Was müssen Versender jetzt beachten?
Wichtiger werden vor allem Nachweise und Transparenz:
- Mehrfachnutzung von Transportverpackungen
- Rückführung innerhalb eines Systems
- Recyclingfähigkeit der eingesetzten Verpackung
4. Was ist die EPAL-Konformitätserklärung?
Mit der PPWR muss jede Verpackung eine Konformitätserklärung besitzen. Sie
dokumentiert u. a. Recyclingfähigkeit, Materialzusammensetzung und
Wiederverwendbarkeit. Für EPAL-Paletten stellt die European Pallet Association
(EPAL) eine entsprechende Vorlage zur Verfügung.
5. Warum ist sie wichtig?
Die Erklärung schafft Rechtssicherheit für Hersteller und Verwender. Sie bestätigt,
dass die eingesetzte Palette die Anforderungen der PPWR erfüllt und als
Mehrwegverpackung eingesetzt werden kann.
6. Welche Rolle spielen Einwegpaletten?
Holzpaletten sind grundsätzlich gut recyclingfähig und bleiben auch in Zukunft
zulässig. Künftig wird jedoch verstärkt darauf geachtet, dass Material und
Verwertung nachvollziehbar dokumentiert werden.
7. Was bedeutet die PPWR für Palettenversender?
Für Nutzer von EPAL-Poolingpaletten bleibt der Einsatz besonders unkompliziert.
Das offene Pooling-System erfüllt bereits zentrale PPWR-Ziele wie Mehrfachnutzung,
Reparaturfähigkeit und Rückführung.
Bei Einweg-Paletten hingegen gelten strengere Dokumentationspflichten.

